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Häufige Fragen

Beteiligung

  • Wie hoch ist die Mindestbeteiligung?

    Die Mindestbeteiligung beträgt EUR 25.000. Angestrebt wird eine Beteiligung von mindestens EUR 50.000. Höhere Beträge sollten durch EUR 25.000 teilbar sein.

  • Welche wirtschaftliche Rendite ist zu erwarten?

    Konkrete Zahlen geben wir nicht. Die Beteiligung ist langfristig angelegt – der Gesellschaftsvertrag sieht eine Mindesthaltedauer von fünf Jahren vor.

  • Wie langfristig ist eine Beteiligung gedacht?

    Wald denkt in anderen Zeiträumen als die meisten Anlagen. Das Lübecker Modell ist auf Jahrzehnte ausgelegt. Wertsteigerung entsteht durch geduldige Waldentwicklung, nicht durch Verkaufsdruck. Anteilsübertragungen sind im Bedarfsfall intern möglich.

Wald

  • Was ist das Lübecker Modell?

    Das Lübecker Modell ist ein naturnahes Waldbewirtschaftungskonzept, das im Lübecker Stadtwald entwickelt wurde. Es zielt auf minimale Eingriffe, natürliche Waldentwicklung und die Förderung der natürlichen Waldgesellschaft.

  • Welche Baumarten werden in den Waldfreunde-Wäldern gefördert?

    Gefördert werden ausschließlich Baumarten der natürlichen Waldgesellschaft in Norddeutschland: Buche, Eiche, Esche, Ahorn, Hainbuche, Ulme, Wildobst, Birke und Roterle. Nicht-heimische Arten wie Fichte, Lärche, Douglasie und Roteiche werden nicht aktiv gefördert.

  • Wie wird Holz genutzt, und gibt es Kahlschläge?

    Es gibt keine Kahlschläge. Holz wird nach dem Wertholzprinzip geerntet: wenige ausgewählte Bäume mit maximaler Wertschöpfung. Einschlag erfolgt ausschließlich zwischen dem 15. August und 31. März, mit waldverträglichen Maschinen und Pferden.

Steuern

  • Wie wird eine Beteiligung an den Waldfreunden steuerlich behandelt?

    Eine Kommanditbeteiligung an einer GmbH & Co. KG ist grundsätzlich steuerlich transparent: Gewinne und Verluste werden anteilig dem Kommanditisten zugerechnet und in der persönlichen Einkommensteuererklärung berücksichtigt. Individuelle steuerliche Beratung ist unerlässlich.

  • Gibt es Abschreibungsmöglichkeiten für Waldinvestments?

    Für Waldinvestments bestehen verschiedene steuerliche Besonderheiten im Bereich Land- und Forstwirtschaft, u.a. Holznutzungsrechte und forstliche Maßnahmen. Die konkrete Anwendbarkeit hängt von der individuellen Situation ab.

  • Wie ist die Umsatzsteuer bei Holzverkäufen und Pachterträgen geregelt?

    Land- und forstwirtschaftliche Umsätze unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer, können aber unter Voraussetzungen der Durchschnittsbesteuerung nach § 24 UStG unterliegen. Die konkrete Regelung ist mit dem Steuerberater abzustimmen.

Allgemein

  • Was unterscheidet die Waldfreunde von anderen Waldinvestments oder Ökofonds?

    Eine Beteiligung an den Waldfreunden ist die Chance, Miteigentümer:in eines echten Waldes in Deutschland zu werden. Die Investition ist in realen Flächen verankert – das gibt ihr Beständigkeit. Wer beteiligt ist, kann seinen Wald jederzeit besuchen und an Aktionstagen teilnehmen.

  • Wie erfahren wir, was im Wald passiert?

    Über die News auf dieser Website, einen regelmäßigen Newsletter und jährliche Berichte halten wir alle Beteiligten auf dem Laufenden.

  • Kann man im Wald selbst mitwirken?

    Ja – und das ist ein wesentlicher Teil unseres Konzepts. Wir treffen uns in kleinen Gruppen im Wald: pflanzen zusammen, begleiten Forstexperten bei Begehungen oder helfen bei einfachen Pflegemaßnahmen. Anfragen über das Kontaktformular.